Der Sächsische Richterverein ist der Sächsische Landesverband des Deutschen Richterbundes.
Er gehört zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Richtbundes und ist 1907 gegründet worden. Im Zuge der Auflösung des DRB 1933 hat sich auch der Sächsische Richterverein aufgelöst. Er ist erst nach der Wende 1990/91 wiederbegründet worden.
Der Sächsische Richterverein ist in Bezirksgruppen untergliedert, die jeweils für die Landgerichtsbezirke gebildet sind. Sie sind unselbständige Untergruppierungen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben.
Der Verein hat folgende Organe: die Mitgliederversammlung, den Gesamtvorstand und den Landesvorstand.
Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie ist das höchste Organ des Vereins. Sie wählt alle 3 Jahre den Landesvorsitzenden und die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands.
Der Gesamtvorstand ist das Gremium, dass die Richtlinien der Politik des Verbandes bestimmt. Er besteht aus dem Landesvorsitzenden, den Mitgliedern des Landesvorstands und den Vorsitzenden der Bezirksgruppen. Der Gesamtvorstand muss mindestens einmal im Jahr zusammentreten.
Der Landesvorstand leitet und verwaltet die Geschäfte und das Vermögen des Verbandes. Er wird alle
drei Jahre neu gewählt.