Besoldung 2011-2019 - Umsetzung BVerfG - vorsorgliche Widersprüche
Der SRV empfiehlt seinen Mitgliedern, vor Jahresende vorsorglich rückwirkend ab 2011 Widerspruch gegen ihre Besoldung zu erheben. Dies hat folgenden Hintergrund:
In der Vergangenheit setzte Sachsen Entscheidungen des BVerfG, mit denen es Besoldungsregelungen für verfassungswidrig erklärte, stets mit rückwirkender Geltung für alle Beamten und Richter um,
unabhängig davon, ob der Einzelne der Regelung widersprochen hatte oder nicht. Derzeit gibt es zwar keinen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass die künftige Regierungsmehrheit von dieser Praxis
abgehen könnte. Wegen der noch laufenden Regierungsbildung besteht aber auch keine Gewissheit, dass sie an dieser Praxis festhalten wird.
Noch immer sind beim BVerfG eine Vielzahl an Richtervorlagen und Verfassungsbeschwerden zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten und Richtern anhängig. Vor allem der nötige Abstand zwischen der
Grundsicherung und der Besoldung (wirkt sich auf alle Besoldungsgruppen aus) ist noch nicht geklärt. Deshalb hatte das VG Chemnitz mit Beschluss vom 8. November 2018 3 K 2000/15 dem
BVerfG die R1-Besoldung in Sachsen in den Jahren 2011 bis 2016 vorgelegt.
In der Überzeugung, dass die sächsischen Besoldungsregelungen nicht zu beanstanden sind und anderenfalls eine rückwirkende Umsetzung für alle Beamten und Richter erfolgen würde, hatte der SRV die
geltenden Regelungen mitgetragen und empfohlen, den Besoldungsmitteilungen nicht zu widersprechen.
Wegen der aktuellen Unsicherheiten sollte nunmehr aber jeder Beamte und Richter dringend einen vorsorglichen Widerspruch erwägen, um die eigenen Rechte bezüglich der Besoldung umfassend zu
wahren. Hierfür kann das beiliegende Muster verwandt werden.
Zum Jahresende verjähren die Besoldungsansprüche für das Jahr 2014 (§ 7 Satz 1 SächsBesG). Nach bisheriger Weisungslage bietet das LSF Widerspruchsführern, die sich auf den Beschluss des VG
Chemnitz berufen, das Ruhen des Verfahrens und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung zumindest für im Zeitpunkt der Erhebung des Widerspruchs noch nicht verjährte Ansprüche an. Ansprüche
für die Jahre 2011 bis 2013 sind zwar bereits verjährt, waren es zum Teil aber schon im Zeitpunkt des Vorlagebeschlusses des VG Chemnitz. Sie sollten gleichwohl zunächst mit zum Gegenstand des
Widerspruchs gemacht werden; gegebenenfalls kann der Widerspruch später beschränkt werden.
Reaktionen auf SRV-Rechtsstaatspapier - Personalausstattung - Generationswechsel - Pebb§y - Besoldung - Rechtsstaatlichkeit - Gleichstellung - Mitbestimmung - Weisungsrecht
Im Vorfeld der Landtagswahl am 1. September haben sich CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu dem an alle Landtagsparteien übermittelten Positionspapier des SRV zum Rechtsstaat (siehe Info 1/19)
geäußert.
Diese hier zusammengefassten Antworten auf unser Papier können im Volltext über den untenstehenden Link abgerufen werden. Sie zeigen, dass vor dem nächsten Sächsischen Landtag zahlreiche die
Justiz betreffende Themen liegen. Sie zeigen auch, dass der SRV von der Landespolitik als wichtiger Akteur in Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Rechts- und der Justizpolitik wahrgenommen wird.
Wir werden die Politik in Sachsen stets aufmerksam und sachlich begleiten, die Parteien an ihren Aussagen und diese an der Verfassung und unseren Grundwerten messen.
Aus den Antworten der Parteien:
Die CDU spricht sich in ihrer Stellungnahme vor allem für einen starken Staat aus, der Recht gewährleiste und durchsetze. Die Justiz solle so ausgestattet werden, dass Straftaten schnell und
konsequent geahndet werden könnten. Dank des Engagements in der Justiz und der Personalerhöhungen seien bereits 10.000 Verfahren abgebaut worden. In den kommenden Jahren sollten weitere Stellen
geschaffen und freiwerdende nachbesetzt werden können. Dafür müsse auch die Attraktivität der Besoldung wieder hergestellt werden. Die CDU begrüße die Möglichkeit, künftig Proberichter wieder bei
Gericht auf Lebenszeit zu ernennen. Auch in die IT müsse weiter investiert werden. Sie unterstütze auch die Rechtsstaatsinitiative, die mit der Ansiedlung eines weiteren BGH-Senats und eines
Teils des Forums Recht in Leipzig verbunden sei.
Die SPD verweist darauf, dass schon 2015 mit dem Einrichten von „Demografiebrücken“ begonnen worden sei, durch mehr Stellen auch in der Justiz den Generationswechsel vorzubereiten. Genügend
Personal sei künftig vor allem durch mehr Ausbildung zu gewinnen. Besonderes Augenmerk müsse angesichts von Arbeitsverdichtungen und hohem Altersdurchschnitt auch auf die Gesundheit der
Bediensteten gelegt werden, auf Aufstiegsmöglichkeiten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wegen hoher Altbestände von Akten sei Pebb§y kein zufriedenstellendes Mittel der Bedarfsmessung
mehr. Die SPD wolle mit anderen Ländern ein Nachfolgesystem hierzu entwickeln. Die Strafverfolgung bei komplexen Sachverhalten solle durch neue Spezialabteilungen effektiver werden. Weil eine
Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung unwahrscheinlich sei, solle die Besoldung in Sachsen attraktiver, Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Die Rechtsstaatsoffensive
sei ebenso wichtig wie die Verbesserung der Pressearbeit an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dazu gehöre auch, für mehr „sichtbare Sicherheit“ zu sorgen. Maßnahmen wie die Rundverfügung des
Generalstaatsanwalts vom 1. März 2019 könnten dazu beitragen, bedürften aber einer entsprechenden personellen Unterlegung.
Die GRÜNEN wollen die personelle und materielle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften stärken und der drohenden Überalterung durch ein durchdachtes Personalkonzept begegnen. Pebb§y
könne nur ein Ausgangspunkt für die tatsächliche Personalausstattung sein und müsse für besondere Bedarfslagen variabel ergänzt werden. Gemeinsam mit Gewerkschaften und berufsständischen
Interessenvertretungen solle ein verbindlicher und transparenter Weg entwickelt werden, die Justiz auf Dauer leistungsfähig und zukunftsfit zu machen. Deshalb dürfe die Besoldung nicht nur gerade
so verfassungsgemäß sein. Leistung müsse angemessen honoriert werden. Eine landeseigene Besoldungsregelung ermögliche, flexibel auf Bedarfe zu reagieren. Die Entwicklungs- und Organisationskultur
solle in der Justiz attraktiver und moderner werden. Mit einem Gleichstellungsgesetz solle auch in der Justiz der Frauenanteil in Führungsämtern erhöht werden. Im Rahmen einer
Rechtsstaatsinitiative solle ein zu 2/3 mit Landtagsabgeordneten besetzter Richterwahlausschuss die Personalentscheidungen in der Justiz treffen. Das externe Weisungsrecht des Justizministers
gegenüber dem Generalstaatsanwalt solle abgeschafft werden.
Die FDP kritisiert die mangelnde personelle Ausstattung der Strafjustiz. In der aktuellen Lage sei es eine Schande, wenn Untersuchungsgefangene freigelassen werden müssten, weil die
Personalkapazität der Strafjustiz nicht ausreiche. Auch die Verfahrensdauern an den Fachgerichten seien ein Ärgernis. Die überobligatorische Arbeit von Richtern benötige eine entsprechende
Anerkennung durch den Freistaat. Der Generationswechsel müsse gestaltet werden. Nötig sei eine größere Altersdiversität, um eine Wiederholung der Probleme in 30 bis 40 Jahren zu vermeiden. Für
die Justiz müssten frühzeitig die besten Köpfe gewonnen werden. Bestehende finanzielle Spielräume sollten genutzt werden, um die Justiz im Vergleich zur Anwaltschaft konkurrenzfähig zu halten.
Die politische Bildung in der Öffentlichkeit und die Pressearbeit der Justiz sollten verbessert werden. Eingriffe auch der Politik in die Justiz müssten auf ein Minimum reduziert werden.
Effektive Strafverfolgung in Großverfahren - Abschaffung des politischen Weisungsrechts
In der Sitzung vom 3. Juli 2019 hat der Vorstand des Sächsischen Richtervereins ein Positionspapier „Stärkung des Rechtsstaats durch effektive Strafverfolgung in Großverfahren“ beschlossen. Zudem
hat er sich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27. Mai 2019 erneut für die Abschaffung des
politischen Weisungsrechts des Justizministers gegenüber den Staatsanwaltschaften ausgesprochen.
Sachsen hat im Bereich der Strafverfolgung zuletzt einen Schwerpunkt auf die Verfolgung der Alltagskriminalität gelegt. Im Sinne einer „Null Toleranz“-Kampagne wurden die Ermessensmaßstäbe für
eine Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bagatellsachen verschärft. Zugleich wurden Schritte zur Förderung des beschleunigten Verfahrens ergriffen.
Initiativen für eine effektive Strafverfolgung dürfen nicht einseitig auf die Kleinkriminalität beschränkt bleiben. Denn das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates würde
Schaden nehmen, wenn nur die „Kleinen“ verfolgt werden, die „Großen“ jedoch unbehelligt bleiben. Der Landesvorstand stellt im Positionspapier „Stärkung des Rechtsstaats durch effektive
Strafverfolgung in Großverfahren“ zehn Einzelpunkte heraus, die von besonderer Bedeutung sind.
Unter anderem regt der Vorstand an, Spezialabteilungen oder andere zentrale Einheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften bewusst über PEBB§Y hinaus personell zu stärken und so
Freiräume für Ermittlungen in Großverfahren zu schaffen. Soll das System von PEBB§Y durch den ihm immanenten Erledigungsdruck nicht zu einer schleichenden Aushöhlung des Rechtsstaates im Bereich
der Verfolgung der schweren Kriminalität beitragen, müssen flexible Lösungen gefunden werden. Zudem muss es für den einzelnen Staatsanwalt
attraktiver werden, Großverfahren zu führen. Der Sächsische Richterverein schlägt daher vor, auch für Staatsanwälte mit besonderen Ermittlungserfahrungen einzelne Beförderungsstellen
auszubringen. Bislang sind Beförderungen in diesem Bereich ausschließlich an Verwaltungserfahrung geknüpft. Schließlich spricht sich der Vorstand auch für eine verbesserte personelle Ausstattung
der Landgerichte aus. Denn in Großverfahren sind in der Praxis häufig die Strafkammern bei den Landgerichten ein „Nadelöhr“. Die mangelnde personelle Ausstattung der Strafkammern führt in
Nicht-Haftsachen teilweise zu Wartezeiten von Jahren, bis ein angeklagtes Verfahren verhandelt wird. Eigentlich angezeigte Freiheitsstrafen können dann letztlich nicht mehr verhängt werden.
Das beschlossene Positionspapier soll sowohl an das Staatsministerium der Justiz als auch an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übersandt werden, um in den zu führenden Diskussionsprozess für
eine effektivere Gestaltung derartiger Verfahren einzutreten.
Zudem fordert der Sächsische Richterverein in einer Pressemitteilung den Sächsischen Justizminister auf, sich rasch für den Wegfall des politischen Weisungsrechts gegenüber den
Staatsanwaltschaften einzusetzen. „Paragraph 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes muss so abgeändert werden, dass jeglicher politischer Einfluss auf die Staatsanwaltschaften ausgeschlossen ist und
Deutschland endlich auf die Höhe europäischer Justizstandards gebracht wird“, fordert Reinhard Schade, der Vorsitzende des Sächsischen Richtervereins.
Der Europäische Gerichtshof hatte vor kurzem entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht mehr Europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Angesichts des zumindest möglichen Rechts
des Justizministers, Einzelweisungen zu geben, seien die Staatsanwaltschaften keine unabhängige Justizbehörde.
„Es darf sich im Ausland nicht der Eindruck verfestigen, dass die deutschen Staatsanwälte politisch beeinflussbar sind“, kommentierte Schade die Entscheidung des EuGH. Er führt weiter aus:
„Deutschland kann andere Länder nicht glaubwürdig dafür kritisieren, ihre Justiz politischer Einflussnahme zu unterwerfen, solange die deutschen Gesetze das teilweise ebenfalls zulassen. Wir
haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Herr Staatsminister Gemkow bereits vor einigen Jahren den Versuch unternommen hat, das Weisungsrecht des
Justizministers abzuschaffen. Leider konnte er sich damals im Bundesrat nicht durchsetzen. Jetzt ist es an der Zeit, den Vorschlag erneut in die politische Diskussion zu bringen. Wir werden Herrn
Staatsminister Gemkow bei diesem Vorhaben nach Kräften unterstützen."
Hintergrund:
Nach bisherigem deutschen Recht waren die Staatsanwaltschaften für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 IRG i.V.m. mit landesrechtlichen Ausführungsgesetzen (in
Sachsen §§ 3, 5 ZuständigkeitsVO Rechtshilfe vom 9. November 2004) zuständig, nachdem der nationale Haftbefehl von den zuständigen Gerichten erlassen worden war.
Mit Beschluss vom 27. Mai 2019 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der
Exekutive bieten würden, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein. Die Behörde, die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraut ist, muss bei der Ausübung
ihrer Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 des EURahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl (2002/584/JI) unabhängig handeln. Nach dem EuGH dürfe keinerlei strukturelle Gefahr drohen, dass die
Entscheidung durch Weisungen oder Anordnungen der Exekutive beeinflusst werden könnte. Das gelte auch dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der zuvor von
einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde.
Aufgrund der deutschen Regelungen der §§ 146, 147 GVG (Weisungsrecht des Justizministers) sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers
Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte. Damit handele es sich bei der Staatsanwaltschaft um keine unabhängige Justizbehörde.
Der Sächsische Richterverein setzt sich dafür ein, die Unabhängigkeit der Justiz und gerade auch der Staatsanwaltschaften zu stärken. Daher fordert er seit Jahren, das Weisungsrecht nach § 147
GVG abzuschaffen. Abgesehen davon kann Deutschland andere EU-Länder nicht glaubwürdig dafür kritisieren, ihre Justiz politischer Einflussnahme zu unterwerfen, solange die deutschen Gesetze das
teilweise ebenfalls zulassen.
Landesvorstand konstituiert - Vorhaben für 2019/2020 - Aktuelle Entwicklungen in der sächsischen Justiz
Gestern hat sich der auf der Mitgliederversammlung im letzten Monat neu gewählte Landesvorstand konstituiert. Auf der Sitzung in Dresden wurden die stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt und die
Geschäftsbereiche folgendermaßen zugeordnet:
Reinhard Schade Leitung, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Vorsitzender
Dr. Hartwig Kasten Personal- und Rechtspolitik, Mediation,
Ethik
stv. Vorsitzender
Dr. Stefan Henke Straf- und
Strafverfahrensrecht, eJustiz
stv. Vorsitzender
Dr. Alexander Brech Kassen- und Mitgliederwesen
Franziska Heerwig Pebb§y, Homepage, Zivil- und
Zivilverfahrensrecht
Frank
Ponsold
Geschäftsführer
Romy
Scharf
Assessoren, Mitgliederwerbung
Karin Schreitter-Skvortsov Mitwirkungsrechte und -gremien
Dr. Andreas Stadler Redaktion INFO, Besoldung und Versorgung
Michael Wehnert Amtsrecht, Belange der
Staatsanwälte
Andreas Zimmer
Fachgerichtsbarkeiten
Der Landesvorstand hat zudem die Schwerpunkte seiner Arbeit für die Jahre 2019 und 2020 erörtert. Die Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte sowie die Rechtsstaatspolitik werden dem
Zweck unseres Vereins entsprechend auch weiterhin im Vordergrund stehen. Besonders wichtig sind eine hinreichende Personalausstattung der Justiz sowie eine angemessene Besoldung. Bei der
Personalausstattung kommt es darauf an, den veränderten Belastungen Rechnung zu tragen und den Generationenwechsel in der Justiz weiter vorzubereiten. In Fragen der Besoldung wird der Vorstand
kurzfristig die Umsetzung der Vereinbarung über die Übernahme des Tarifergebnisses begleiten. Zudem werden in der Zeit bis zur nächsten Besoldungsrunde strukturelle Änderungen des
Besoldungsrechts zu erörtern sein. Anknüpfend an die Podiumsdiskussion auf der Mitgliederversammlung sieht der Vorstand zudem auch die Richter und Staatsanwälte in der Verantwortung, den
Rechtsstaat zu stärken und seine Werte zu vermitteln. Im Vorfeld der Landtagswahl wird der Vorstand
daher Vorschläge zur Stärkung des Rechtsstaates erarbeiten und gegenüber den politischen Parteien vertreten.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der sächsischen Justiz hat sich der Vorstand mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum richterlichen Bereitschaftsdienst und der
Belastungssituation am Sozialgericht Dresden befasst.
Einen allgemeinen nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienst hält der Vorstand in keinem der sächsischen Landgerichtsbezirke für erforderlich. Mit dem gestärkten Richtervorbehalt für
Fixierungen ist zwar der Arbeitsaufwand im Bereitschaftsdienst erheblich gewachsen. Dies muss zügig und deutlich in der Personalbedarfsberechnung und der Personalausstattung der betroffenen
Gerichte zum Ausdruck kommen. Die Zahl der Fälle zur Nachtzeit ist jedoch nach bisheriger Erfahrung nicht so erheblich, dass deshalb Bedarf für einen richterlichen Bereitschaftsdienst auch in der
Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr bestehen würde.
Die Belastungssituation an den Sozialgerichten hat sich allen Bemühungen der Kollegen und auch der Justizverwaltung zum Trotz bisher nicht nachhaltig verbessert und ist insgesamt nicht
hinnehmbar. Die Zahl der offenen Verfahren pro Richterdezernat und die Dauer dieser Verfahren erscheint seit längerer Zeit rechtsstaatlich problematisch. Hier ist Abhilfe dringend geboten.
Schließlich hat der Vorstand eine Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung im Besoldungsrecht verabschiedet. Die Änderung regelt vor allem neue Zuschläge für einzelne Berufsgruppen. Der Vorstand
ist der Auffassung, dass sich die amtsangemessene Besoldung vornehmlich aus der Tabelle, nicht aber aus Zuschlägen ergeben sollte.
Besoldungseinigung - Tarifvolumen wird übernommen - Erhöhungen von 3,2 % in den Jahren 2019 und 2020 und von 1,4 % im Jahr 2021 - SRV stimmt zu
Gestern kamen das Staatsministerium der Finanzen und die Vertreter der Gewerkschaften und Interessenvertreter der Beamten und Richter überein, die Einigung aus dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst der Länder (TvL) auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten hatte lineare Erhöhungen von 3,01% im Jahr 2019, von
3,12% im Jahr 2020 und von 1,4%
im Jahr 2021 vorgesehen. Wegen der daneben im Tarif enthaltenen strukturellen Elemente beträgt das Gesamtvolumen der Tarifeinigung allerdings jeweils 3,2% in den Jahren 2019 und 2020 und 1,4% im
Jahr 2021.
Die gefundene Einigung, an der für den SRV der Landesvorsitzende Reinhard Schade und Vorstandsmitglied Dr. Andreas Stadler mitgewirkt haben, sieht vor, das Volumen der Tarifeinigung linear auf
die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Damit erhöhen sich die Werte der Besoldungstabellen wie folgt:
· rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2%
· zum 1. Januar 2020 um 3,2%
· zum 1. Januar 2021 um 1,4%.
Damit wird Sachsen zugleich dem Beispiel der meisten Bundesländer folgen. Die sich daraus ergebenden Werte für die R-Besoldung sind als Anlage beigefügt. Nach aktueller Einschätzung des
Finanzministeriums dürften die Nachzahlungen für 2019 im August erfolgen.
Für den SRV ist dieses Ergebnis ein voller Erfolg. Es ist gelungen, das Prinzip der linearen Volumenübertragung weiter in der Praxis zu verankern. Durch die Übertragung des Volumens der
Tarifeinigung nehmen die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in der gleichen Weise an der wirtschaftlichen Entwicklung teil wie die Angestellten. Dies entspricht den Anforderungen aus der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die soziale Differenzierungen bei Besoldungsanpassungen ausschließt. Zudem ist die lineare Volumenübertragung
anders als Einmalzahlungen vollständig tabellenwirksam und setzt sich damit auch in der Zukunft fort. Dieses Ergebnis konnte durch das konstruktive Zusammenwirken der Gewerkschaften und
Interessenvertretungen einerseits und die verantwortungsbewusste Herangehensweise des Finanzministeriums andererseits erreicht werden.
Reinhard Schade hat dieser Einigung für den SRV zugestimmt, nachdem die ordentliche Mitgliederversammlung in der vergangenen Woche einstimmig entschieden hatte, eine Übertragung des
Tarifergebnisses zu unterstützen, wenn mindestens das dort vorgesehene Volumen und mindestens die dort vorgesehene lineare Anpassung übernommen werden. Beide Bedingungen erfüllt die Einigung. Der
Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wie bei vorigen Besoldungsvereinbarungen bedarf es daher nicht. Das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung dieser Einigung
wird der SRV unterstützen.
Nicht Gegenstand der Gespräche waren die Vorlagebeschlüsse zum Abstand der Besoldung von der Grundsicherung. Hierüber wird gegebenenfalls nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
zu befinden sein.
Gestern fand im Landgericht Dresden die jährliche Mitgliederversammlung des SRV statt.
Vor den knapp 50 erschienenen Mitgliedern erstattete der Landesvorsitzende Reinhard Schade den Bericht des Vorstandes. Er hob die aktive Rolle des SRV in der Rechts- und Justizpolitik in Sachsen
hervor. Im vergangenen Jahr hat der Vorstand unter großer Beteiligung der Kollegen und intensiven Erörterungen sein Konzept für die Änderung der Personalentwicklungsgrundsätze veröffentlicht und
damit die für die Justiz wichtige Diskussion angestoßen, wie der Generationenwechsel in der Justiz praktisch bewältigt werden kann. Auf das Thema Generationenwechsel selbst hatte der SRV schon
vor Jahren hingewiesen, lange bevor es in der Landespolitik ankam. Zudem hat der Verein in mehreren Gesetzgebungsverfahren Stellung genommen. Reinhard Schade sprach auch die aktuelle
strafrechtspolitische Diskussion um beschleunigte Verfahren und Bagatellkriminalität an und betonte dabei die Bedeutung einer wirksamen Strafverfolgung für die Akzeptanz des Rechtsstaates ebenso
wie das große Engagement der Kollegen. Dabei dürfe aber nicht aus dem Blick geraten, dass der Rechtsstaat auch Bedrohungen durch komplexere Kriminalitätsstrukturen Herr werden müsse. Reinhard
Schade konnte zudem einen weiteren Zuwachs der Mitgliederzahl feststellen. Mit über 400 Mitgliedern zählt inzwischen etwa jeder Vierte sächsische Richter und Staatsanwalt zu unserem Verband und
tritt mit uns für die Justiz und die Interessen unseres Berufsstandes ein.
Die Mitgliederversammlung hat zudem den neuen Landesvorstand gewählt. Reinhard Schade wurde als Landesvorsitzender wiedergewählt, ebenso die Vorstandsmitglieder Franziska Heerwig, Dr. Stefan
Henke, Dr. Hartwig Kasten, Frank Ponsold, Karin Schreitter-Skvortsov, Dr. Andreas Stadler und Andreas Zimmer. Neu in den Vorstand wurden Romy Scharf aus Leipzig, Dr. Alexander Brech und Michael
Wehnert aus Dresden gewählt. Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Peter Stange, Steffen Riemer und Lars Brügmann dankte Reinhard Schade unter dem Applaus des Plenums für ihre langjährige
engagierte Arbeit.
Kurzfristig wurde die Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst auf die Beamten und Richter auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgenommen. Hierzu erstattete Dr.
Andreas Stadler Bericht. Der Tarifabschluss hat ein Volumen von 3,2 % im Jahr 2019, 3,2 % im Jahr 2020 und 1,4 % im Jahr 2021, wobei die linearen Erhöhungen 3,01 % im Jahr 2019, 3,12 % im Jahr
2020 und 1,29 % im Jahr 2021 betragen. Die Gespräche zwischen dem Finanzministerium, den Gewerkschaften und dem SRV betreffen derzeit die Frage, wie die nicht-linearen Anteile des
Tarifergebnisses auf die Beamten und Richter in verfassungsgemäßer Weise übertragen werden können. Die noch am Bundesverfassungsgericht anhängigen Richtervorlagen wegen des Abstandsgebot spielen
in den Gesprächen noch keine Rolle; hier bleibt die Entwicklung abzuwarten. Die Mitgliederversammlung hat die Gesprächsteilnehmer des SRV, Reinhard Schade und Dr. Andreas Stadler, mandatiert,
einem Gesprächsergebnis für den SRV zuzustimmen, das mindestens das Volumen und die linearen Erhöhungen des Tarifergebnisses auf die Beamten und Richter überträgt.