Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Seiten und unserer Arbeit!
Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen.
Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.
Alle aktuellen Infos lassen sich ganz einfach durch Runterscrollen finden!
Unsere nächsten Termine:
10./11.04.2025
Bundesvertreterversammlung des DRB in Berlin
20.05.2025
SRV-Tag mit Gesamtvorstandssitzung und
Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
aus der Sitzung des Landesvorstandes am 18.02.2025 in Dresden ist Folgendes zu berichten:
Erstes Gespräch mit Staatsministerin Prof. Geiert
Am 06.02.2025 fand das erste Gespräch mit unserer neuen Staatsministerin Prof. Geiert statt.
Der SRV lobte, dass wir wieder ein nur für Justizbelange zuständiges Ministerium haben, bewertete jedoch die angekündigte reduzierte Einzahlung in den Generationsfonds kritisch. Der Fonds muss auch in seiner Höhe ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung der Beamtenversorgung bleiben. Zur Besoldung mahnte der SRV die Übernahme der bisherigen Sonderzahlung in die Tabelle und die Berücksichtigung der Zulage für den Bereitschaftsdienst an.
Auch die Ankündigung, das SMJ wolle beim Personalbestand den Status quo halten, kann uns nicht zufrieden stellen. Angesichts eines Plus von 50.000 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr, einer traurigen Spitzenposition bei Haftentlassungen wegen nicht hinreichend geförderter Haftsachen, einem deutlichen Anstieg der verwaltungsgerichtlichen Verfahren und den nach wie vor unvertretbar hohen Altverfahrensbeständen in der Sozialgerichtsbarkeit, erwarten wir Entlastungen.
Die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Stärkung des Präsidialrats und des Hauptstaatsanwaltsrats, sowie die Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft bleiben auf dem Weg zu einer Resilienz des Rechtstaats weitere offene Punkte. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu leider nichts.
Besoldungswidersprüche
Am 27.03.2025 findet ein Gespräch mit der Referatsleiterin I des SMF Anita Hartung im Finanzministerium statt, bei dem es um die laufenden Widersprüche und darum gehen wird, wie angesichts 50 anhängiger Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit diesen umgegangen werden soll.
Bundesvertreterversammlung
Am 10. und 11.04. 2025 tagt in Berlin die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes und es findet das Assessorenvertretertreffen statt, an welchen unsere Delegierten teilnehmen und unter anderem ein neues Präsidium wählen werden.
SRV- Tag
Am 20.05.2025 wählen wir selbst zum SRV-Tag unseren neuen Landesvorstand und laden anschließend zu einem großen Empfang ein, um Reinhard Schades Vorstandsarbeit im letzten Vierteljahrhundert angemessen zu würdigen. Wir freuen uns darüber möglichst viele Mitglieder zu begrüßen.
Mitbestimmungstagung
Für den Herbst bereiten wir die nächste Mitbestimmungstagung vor. Die wir inhaltlich mit der Arbeit der Präsidien und der staatsanwaltschaftlichen Geschäftsverteilung füllen werden.
SRV- Info
Das SRV- Info wird sich mit der aktuellen Frage, wie das Referendariat gegen Extremisten geschützt werden kann, befassen. Zugleich soll auf die Initiative zur Einhaltung von Bildschirmpausen hingewiesen und die Plakataktion des SMJus "Augen zu und durch - atmen" vorgestellt werden.
Reinhard Schade Hans Weiß
Landesvorsitzender Mitglied des Landesvorstands
+++ Widerspruchsaktion 2024 +++
+++ Widerspruch gegen Besoldung einlegen +++
Bautzen, 05.12.2024: Der Sächsische Richterverein ruft in diesem Jahr wieder dazu auf, gegen die Besoldung Widerspruch einzulegen.
Auch wenn die Regelungen nun unseren Vorstellungen sehr entgegenkommen. meinen wir, dass die Besoldung nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Wir rufen dazu auf, Widerspruch einzulegen, um eigene Rechte nicht zu verlieren. Die Handhabung der geschaffenen Neuregelungen zeigt, dass von rückwirkenden Änderungen künftig nur diejenigen
profitieren werden, die auch Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt haben.
In den vergangenen Monaten hat sich in Sachen Besoldung einiges getan. Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz ist verabschiedet worden, das umfangreiche Veränderungen vor allem bei den Leistungen für
Angehörige bzw. im Beihilfebemessungssatz erbracht hat. Die Tarifeinigung ist – mit erheblicher zeitlicher Verzögerung – nebst
Inflationsausgleichszahlung übernommen worden, und schließlich ist eine prozentuale Sonderzahlung zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation geschaffen worden. Das Finanzministerium hat
den Dialog mit dem SRV wieder aufgenommen. Wir haben ein aufgeschlossenes und konstruktives Gespräch erlebt. Da mit den genannten Regelungen eine wichtige Etappe hin zu einer amtsangemessenen
Alimentation bewältigt wird, haben wir hierzu auch unser Einverständnis signalisiert.
Dennoch können wir uns nicht zurücklehnen. Die zunächst im Wesentlichen für Familien geschaffenen Neuregelungen beinhalten für sich genommen eine leistungsfremde Komponente und bringen eine
Unwucht zulasten Alleinstehender in das Besoldungssystem. Eine prozentuale Sonderzahlung gibt deutlich weniger Besoldungssicherheit als eine reguläre Erhöhung nach Tabelle. Hierzu steht die
Überarbeitung der Tabelle entsprechend dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz bis zum 30. Juni 2025 noch aus.
Zwar sehen die Berechnungen des Finanzministeriums hinsichtlich der Einhaltung des Anstandsgebotes für die Jahre 2024 und 2025 auf den ersten Blick positiv aus. Nach wie vor sind jedoch nicht alle Berechnungsparameter für uns transparent gemacht worden. Beim Bundesverfassungsgericht sind noch immer Verfahren zur Besoldung anhängig, von denen wir uns eine weitere Klarstellung und Schärfung der Maßstäbe erhoffen. Im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission wird Deutschland auch wieder angemahnt, die Besoldung der Richterinnen und Richter zu verbessern, um angemessene Ressourcen für die Justiz sicherzustellen.
Die Handhabung der geschaffenen Neuregelungen zeigt ferner, dass von rückwirkenden Änderungen künftig nur diejenigen profitieren werden, die auch Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt haben.
Auch wenn in den letzten Monaten viele Änderungen in unserem Sinne erfolgt sind, müssen wir daher als Verband unsere Mitglieder auf die Möglichkeit vorsorglicher Widersprüche hinweisen, um ihre
eigenen Rechte bezüglich der Besoldung zu wahren. Diesem "Aktuell" hängt ein entsprechendes Muster an, das genutzt werden kann.
Der richterliche und staatsanwaltliche Bereitschaftsdienst ist in seiner grundsätzlichen Bewertung, personellen Ausstattung und einer mit dem Arbeitsschutz vereinbaren Ausgestaltung auch
weiterhin in der Diskussion. Ausgehend von den durch den Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung zwischen Arbeits- und Ruhezeit muss in den weit überwiegenden Fällen der
richterlichen und staatsanwaltlichen Bereitschaftsdienste davon ausgegangen werden, dass diese als Arbeitszeit zu bewerten sind (EuGH 9.3.2021 - C-580/19 - Stadt Offenbach am Main). In Bayern
erhalten seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (Az. Au 2 K 22.1324) Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für den Jour-Dienst eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Vorsorglich haben wir in diesem Jahr für diesen Gesichtspunkt eine Möglichkeit für einen Widerspruch in unser Muster aufgenommen.
Reinhard Schade
Esther Kemper
Landesvorsitzender
Mitglied des Landesvorstand
+++ Landesvorstand vor Ort +++
+++ Bereitschaftsdienst und Besoldung +++
Bautzen, 12.11.2024: Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins traf sich am 7. November 2024 im Justizgebäude in Bautzen. Im Anschluss
daran kam er mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region zusammen, um sich im Rahmen der Veranstaltungsreihe Landesvorstand vor Ort über aktuelle Probleme in der sächsischen Justiz
auszutauschen.
Der Landesvorsitzende Reinhard Schade referierte zu Beginn zur aktuellen Lage. Themen waren insbesondere der staatsanwaltliche und richterliche Bereitschaftsdienst und die Besoldung. Anschließend stand der Landesvorstand für eine Diskussion und Fragen der Teilnehmer zur Verfügung.
Der Landesvorstand ist sich darüber einig, dass richterliche und staatsanwaltliche Bereitschaftsdienste vor dem Hintergrund des europäischen
Arbeitsschutzrechtes nicht lediglich als Rufbereitschaft, sondern als vollwertige Arbeitszeit unter Gewährung diesbezüglicher nachgelagerter Ruhezeiten zu bewerten sind. Dementsprechend sind die
Bereitschaftsdienste im Rahmen von PEBB§Y stärker zu berücksichtigen, welches zu einem höheren Personalbedarf führt. Diese Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Belastung im
Bereitschaftsdienst in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat.
Einzelne Bundesländer haben die veränderte Gesamtsituation außerdem bereits zum Anlass genommen, eine Zulage für den Bereitschaftsdienst als Dienst zu ungünstigen Zeiten zu gewähren. Hintergrund
ist insbesondere eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. April 2024 (Az.: Au 2 K 22.1324). Diese Zulage fordert der Landesvorstand auch für den Freistaat Sachsen und soll
dementsprechend bei einer eventuellen zukünftigen Widerspruchsaktion betreffend die Besoldung Berücksichtigung finden. Zur Frage, inwieweit auch für das aktuelle Jahr 2024 generell im Hinblick
auf eine amtsangemessene Besoldung zu Widersprüchen aufgerufen wird, erfolgt derzeit noch eine Abstimmung des Landesvorstandes mit den Verbänden der Beamten und dem DGB.
Beim anschließenden gemeinsamen Besuch der Gaststätte Lusatia in Bautzen bestand bei Speis und Trank eine schöne Gelegenheit, sich zu diesen und weiteren Themen persönlich in geselligem
Beisammensein auszutauschen.
Dr. Alexander Brech
Mitglied des Landesvorstandes
Infolge der Forderungen des SRV zur Landtagswahl 2024 (s.u. Aktuell vom 23.05.2024) sind bisher nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:
+++ Forderungen zur Landtagswahl 2024 +++
+++ nach der Landesvorstandssitzung in Zwickau +++
Zwickau, 23. Mai 2024: Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins traf sich am 23. Mai 2024 im Landgericht Zwickau. Im Anschluss daran kam er mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region zusammen, um sich vor Ort über aktuelle Probleme in der sächsischen Justiz auszutauschen.
Insbesondere hat der Landesvorstand das nachstehende Forderungspapier zu den Landtagswahlen in diesem Jahr erstellt und mit der Bezirksgruppe Zwickau rege diskutiert. Es soll an die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme übersandt werden.
Der volle Wortlaut des Aktuell mit den Forderungen ist der Anlage zu entnehmen.
Wir trauern um unseren Kollegen und langjährigen Wegbegleiter im Vorstand des Sächsischen Richtervereins Andreas Zimmer.
Wir werden ihn als kompetenten, streitbaren Fachmann und loyalen Mitstreiter über die vielen Jahre der Ausübung seines Mandates im Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins in Erinnerung behalten. Er begleitete maßgeblich die Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren zur amtsangemessenen Alimentation der Kolleginnen und Kollegen, war federführend bei der Vorbereitung der Widerspruchsaktionen und der letztlich obsiegend geführten Musterklagen. Beim Ringen um inhaltliche Positionen war er oft der besonnene Anker in allem, egal ob juristischen oder rechtspolitischen Diskussionen.
Seine Weltoffenheit und Zugewandtheit ermöglichte es ihm, anderen nicht nur zuzuhören, sondern sie auch maßgeblich überzeugen zu können. Es war für uns immer bereichernd, mit ihm über Kunst und schöne Dinge des Alltags zu sinnieren.
Wir verlieren in ihm einen wunderbaren Menschen.
In stillem Gedenken
Der Landesvorstand
+++ Nochmals: Übertragung des Tarifergebnisses und weiter beabsichtigte Besoldungserhöhungen wegen amtsangemessener Besoldung+++
Bautzen, 14.02.2024:
Noch einmal informieren wir über die die Einzelheiten der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023:
Geplant sind:
Sonderzuwendungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise von insgesamt 3.000 Euro:
Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.
Anhebung der Besoldung sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger:
Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation:
Diese Eckpunkte hat uns Staatsminister Vorjohann am 19. Januar 2024 vorgestellt. Sie sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Reinhard Schade
letzte Aktualisierung: 26. Februar 2025