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Der Sächsische Richterverein ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen.
Der Verein streitet für die beruflichen Interessen aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und für die Entwicklung des Rechts auf demokratischer Grundlage.
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Unsere nächsten Termine:
06.02.2025
Landesvorstandssitzung
20.05.2025
SRV-Tag mit Gesamtvorstandssitzung und
Mitgliederversammlung
+++ Landesvorstand vor Ort +++
+++ Bereitschaftsdienst und Besoldung +++
Bautzen, 12.11.2024: Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins traf sich am 7. November 2024 im Justizgebäude in Bautzen. Im Anschluss
daran kam er mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region zusammen, um sich im Rahmen der Veranstaltungsreihe Landesvorstand vor Ort über aktuelle Probleme in der sächsischen Justiz
auszutauschen.
Der Landesvorsitzende Reinhard Schade referierte zu Beginn zur aktuellen Lage. Themen waren insbesondere der staatsanwaltliche und richterliche Bereitschaftsdienst und die Besoldung. Anschließend stand der Landesvorstand für eine Diskussion und Fragen der Teilnehmer zur Verfügung.
Der Landesvorstand ist sich darüber einig, dass richterliche und staatsanwaltliche Bereitschaftsdienste vor dem Hintergrund des europäischen
Arbeitsschutzrechtes nicht lediglich als Rufbereitschaft, sondern als vollwertige Arbeitszeit unter Gewährung diesbezüglicher nachgelagerter Ruhezeiten zu bewerten sind. Dementsprechend sind die
Bereitschaftsdienste im Rahmen von PEBB§Y stärker zu berücksichtigen, welches zu einem höheren Personalbedarf führt. Diese Einschätzung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Belastung im
Bereitschaftsdienst in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat.
Einzelne Bundesländer haben die veränderte Gesamtsituation außerdem bereits zum Anlass genommen, eine Zulage für den Bereitschaftsdienst als Dienst zu ungünstigen Zeiten zu gewähren. Hintergrund
ist insbesondere eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. April 2024 (Az.: Au 2 K 22.1324). Diese Zulage fordert der Landesvorstand auch für den Freistaat Sachsen und soll
dementsprechend bei einer eventuellen zukünftigen Widerspruchsaktion betreffend die Besoldung Berücksichtigung finden. Zur Frage, inwieweit auch für das aktuelle Jahr 2024 generell im Hinblick
auf eine amtsangemessene Besoldung zu Widersprüchen aufgerufen wird, erfolgt derzeit noch eine Abstimmung des Landesvorstandes mit den Verbänden der Beamten und dem DGB.
Beim anschließenden gemeinsamen Besuch der Gaststätte Lusatia in Bautzen bestand bei Speis und Trank eine schöne Gelegenheit, sich zu diesen und weiteren Themen persönlich in geselligem
Beisammensein auszutauschen.
Dr. Alexander Brech
Mitglied des Landesvorstandes
Infolge der Forderungen des SRV zur Landtagswahl 2024 (s.u. Aktuell vom 23.05.2024) sind bisher nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:
+++ Forderungen zur Landtagswahl 2024 +++
+++ nach der Landesvorstandssitzung in Zwickau +++
Zwickau, 23. Mai 2024: Der Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins traf sich am 23. Mai 2024 im Landgericht Zwickau. Im Anschluss daran kam er mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region zusammen, um sich vor Ort über aktuelle Probleme in der sächsischen Justiz auszutauschen.
Insbesondere hat der Landesvorstand das nachstehende Forderungspapier zu den Landtagswahlen in diesem Jahr erstellt und mit der Bezirksgruppe Zwickau rege diskutiert. Es soll an die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme übersandt werden.
Der volle Wortlaut des Aktuell mit den Forderungen ist der Anlage zu entnehmen.
Wir trauern um unseren Kollegen und langjährigen Wegbegleiter im Vorstand des Sächsischen Richtervereins Andreas Zimmer.
Wir werden ihn als kompetenten, streitbaren Fachmann und loyalen Mitstreiter über die vielen Jahre der Ausübung seines Mandates im Landesvorstand des Sächsischen Richtervereins in Erinnerung behalten. Er begleitete maßgeblich die Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren zur amtsangemessenen Alimentation der Kolleginnen und Kollegen, war federführend bei der Vorbereitung der Widerspruchsaktionen und der letztlich obsiegend geführten Musterklagen. Beim Ringen um inhaltliche Positionen war er oft der besonnene Anker in allem, egal ob juristischen oder rechtspolitischen Diskussionen.
Seine Weltoffenheit und Zugewandtheit ermöglichte es ihm, anderen nicht nur zuzuhören, sondern sie auch maßgeblich überzeugen zu können. Es war für uns immer bereichernd, mit ihm über Kunst und schöne Dinge des Alltags zu sinnieren.
Wir verlieren in ihm einen wunderbaren Menschen.
In stillem Gedenken
Der Landesvorstand
+++ Nochmals: Übertragung des Tarifergebnisses und weiter beabsichtigte Besoldungserhöhungen wegen amtsangemessener Besoldung+++
Bautzen, 14.02.2024:
Noch einmal informieren wir über die die Einzelheiten der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023:
Geplant sind:
Sonderzuwendungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise von insgesamt 3.000 Euro:
Versorgungsempfänger erhalten die Inflationsausgleichszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.
Anhebung der Besoldung sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger:
Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation:
Diese Eckpunkte hat uns Staatsminister Vorjohann am 19. Januar 2024 vorgestellt. Sie sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Reinhard Schade
+++ Einzelheiten zur Übertragung des Taifergebnisses auf Besoldungs- und Versorgungsempfänger +++
Bautzen, 25.01.2024:
Zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 und zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in Sachsen hat am 19. Januar 2024 zwischen den Verbänden und dem Sächsischen
Finanzminister Hartmut Vorjohann ein sehr konstruktives Gespräch stattgefunden. Im Ergebnis wird die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten, Richter und
Versorgungsempfänger übertragen. Details stehen nun fest:
Inflationsausgleichszahlung:
Zunächst sollen bis Oktober 2024 auch für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger steuerfreie Zahlungen von insgesamt 3.000 € zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geleistet
werden.
Konkret sollen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i. H. v. 1.000 € für das Jahr 2023 und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen i. H. v. 200 € von Januar bis Oktober 2024 gezahlt werden.
Versorgungsempfänger erhalten diese Zahlungen unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.
Zeitpunkt der Zahlungen:
Die Zahlungen sollen zeitgleich mit dem Tarifbereich aufgenommen werden. Das heißt, die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung wird Ende Februar, spätestens Ende März gezahlt und Ende März beginnt
die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen, rückwirkend ab Januar.
Weitere Tarifübertragung:
Die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger sollen in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. November 2024 soll
eine Anhebung um 4,76% erfolgen. Dies entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 €, der aus verfassungsrechtlichen Gründen
(Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden muss. Zum 1. Februar 2025 sollen die Bezüge um weitere 5,5% erhöht werden.
Die nun geplanten Schritte erfüllen unsere Forderung nach einer zeitgleichen und systemgerechten Tarifübertragung und werden daher ausdrücklich begrüßt.
Amtsangemessene Alimentation:
Es sind sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten. Nähere
Informationen folgen, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.
Reinhard Schade
letzte Aktualisierung: 12. November 2024